Materialführer

Einweg

Neuartige Einwegverpackungen, zum Beispiel aus nachwachsenden Rohstoffen, werden häufig als nachhaltige Alternativen zu Aluminium, Plastik oder auch Pappe beworben. In der Regel handelt es sich dabei um Greenwashing-Produkte, die ebenso unökologisch sind wie andere Einwegprodukte.

Grundsätzlich gilt: Die aufwändige Produktion von Bechern, Schalen und Tellern für den einmaligen Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht umweltfreundlich. Durch einen Mausklick auf das gewünschte Material erhalten Sie weitere Hintergrundinformationen.

Polylactid & kristallines Polylactid

Der Verkauf von Einwegbesteck und -tellern aus Polylactid (PLA) und anderen sogenannten Biokunststoffen ist in Deutschland seit dem 3. Juli 2021 durch das Inkrafttreten der Einwegkunststoffverbotsverordnung verboten.

Herstellung

Kunststoff auf Maisstärkebasis, kristallines Polylactid (C-PLA) enthält darüber hinaus 20 bis 30 Prozent Talkpulver
C-PLA ist anders als PLA bis 85 Grad Celsius hitzebeständig
Mais für die PLA-Herstellung kommt häufig aus intensiver Landwirtschaft (zum Beispiel aus den USA)
Beim Anbau kommen oft Pestizide, Düngemittel und große Mengen Wasser zum Einsatz
Teilweise ersetzt PLA andere Kunststoffe als Beschichtung auf to-go-Bechern oder anderen Pappprodukten

Entsorgung

Produkte aus PLA werden als biologisch abbaubar beworben, eine Entsorgung über den Bioabfall ist allerdings verboten
PLA-Produkte werden bei der Entsorgung im gelben Sack ebenso verbrannt wie bei der Sammlung in der Restabfalltonne
Irreführende Hersteller*innenangaben zur biologischen Abbaubarkeit erhöhen die Gefahr, dass Verbraucher*innen irrtümlicherweise die Einwegverpackungen in der Umwelt entsorgen, obwohl sie sich unter normalen Bedingungen in der Umwelt ähnlich langsam abbauen wie herkömmliche Kunststoffe

Produkte aus (C-)PLA werden aufwändig aus landwirtschaftlichen Nutzpflanzen hergestellt und belasten die Umwelt und das Klima. Bei Verbraucher*innen entsteht zudem häufig der falsche Eindruck, dass die Becher und Boxen einfach in der Umwelt entsorgt werden können. Ein standardmäßiges Recycling erfolgt nicht. Der Verkauf von Einwegbesteck und –tellern aus (C-)PLA ist gesetzlich verboten.