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Mehrweg to go

Wiederverwendbare Verpackungen sparen durch ihre häufige Nutzung Ressourcen ein und leisten so einen Beitrag zu Abfallvermeidung und Klimaschutz. Durch die vielen Nutzungszyklen wirken sich Herstellung und Entsorgung weniger stark auf die Umweltbilanz aus und die ökologischen Vorteile von Mehrweg vervielfachen sich mit jeder Wiederverwendung. Dadurch sind die Umweltauswirkungen von Mehrwegverpackungen geringer als bei Einweg.

Mehrweg-Essensboxen und –Getränkebecher für den Außer-Haus-Konsum gibt es in vielen Ausführungen. Nachstehend haben wir für Sie einen Überblick über gängige Materialien erstellt, um Sie bei Ihrer Entscheidung für eine passende Mehrweglösung zu unterstützen.

Sonnenblumenkernschalen

Herstellung

Sonnenblumenkernschalen machen häufig weniger als 50 Prozent des Materials aus
Als weitere Bestandteile kommen beispielsweise Polymere auf Basis weiterer nachwachsender Rohstoffe, wie Zuckerrohr oder Mais, mit nicht nachwachsenden Additiven zum Einsatz. Die exakte Zusammensetzung dieser Kunststoffe ist oft nicht transparent
Die Ausgangsmaterialien verursachen teils lange Lieferwege. Die Herstellungsbedingungen sind unklar (Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln, Bodennutzung)

Nutzung

Hitze wird abgeschirmt
Spülmaschinengeeignet
Bruchfest
Geringes Gewicht
Kein inertes Material
Nicht mikrowellentauglich
Becher werden in der Regel mit nicht verschließbarer Trinköffnung verkauft – daher nicht auslaufsicher
Erforderliche Pfandhöhe: €€

Entsorgung

Recycling allenfalls bei Rückgabe beim Anbieter möglich (anteilig Verarbeitung in neuen Mehrwegprodukten)
Alternativ bleibt nur die Entsorgung über den Hausmüll mit anschließender Verbrennung
Der beworbene biologische Abbau auf dem heimischen Kompost dauert bis zu drei Jahren und bietet keine ökologischen Vorteile

Produkte aus Sonnenblumenkernschalen enthalten zum Teil weniger als 50 Prozent des Werkstoffs. Der Materialmix besteht aus zahlreichen Stoffen mit unterschiedlichen, nicht transparenten Herstellungsbedingungen. Tatsächliche gesamtökologische Vorteile werden nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Ein Recycling über den gelben Sack oder eine Entsorgung über den Bioabfall sind ist nicht zulässig.